1. Allgemeines 1.1 Die Staatsfraktionen dürfen Ahndungen nur nach dem Strafkatalog vergeben. 1.2 Das FBI und die Army haben sich an die Waffentransportregeln und an den Businessfightregeln zu halten! 1.3 Die Copfraktions und die Armyfraktion sind an ihren Dienstbefehl "/duty" gebunden und müssen für die Ausführung ihrer Arbeit im Dienst sein. 1.4 Korruption ist für die Staatsfraktionen unzulässig und bedeutet einen permanenten Ausschluss aus den Staatsfraktionen. 1.5 Es ist den Staatsfraktionen untersagt illegale Jobs auszuführen.
2. Unshow-Regelungen 2.1 Im "Unshow"-Modus dürfen prinzipiell keine Wanteds gejagt werden. Einschränkung dieser Regel siehe 2.2. 2.2 Der "Show"-Modus muss spätestens eingeschaltet werden, wenn sich der Wanted innerhalb der Minimap-Sichtreichweite oder in der unmittelbaren Verfolgung befindet. 2.2.1 Sollten Staatsfraktionsmitglieder die Sniper als Waffen benutzen, so dürfen sie sich bei Einsätzen auf Wanteds in unmittelbarer Nähe zu / in der jeweiligen Base auch in Minimapreichweite unshow schießen. Sollte eine andere Waffe benutzt werden wollen oder der Wanted sich von der Base entfernen so muss man wieder normal in den Showmodus zurückkehren.
3. Funktionen und Gebrauch 3.1 Die Staatsfraktionen dürfen ihre Befehle nicht für eigennützige Zwecke ausnutzen. Die Befehle dürfen lediglich für ihren spezifischen Zweck genutzt werden. 3.2 Mit den Dienstwaffen dürfen lediglich Warnschüsse abgegeben werden. Der Schuss auf Personen darf nur dann erfolgen, wenn der betreffende Nutzer Wanteds hat oder der Nutzer ein Staatsfraktionsmitglied attackiert. 3.3 Die Staatsfraktionen dürfen sich in den Waffenläden lediglich Munition für ihre Dienstwaffen nachkaufen. 3.3.1 Staatsfraktionsleader dürfen ihren Membern vorübergehend auch die Erlaubnis für andere Waffen des Gunshops geben. 3.4 Die Staatsfraktionen dürfen bei der Ausführung ihrer Arbeit nur mit Dienstfahrzeugen unterwegs sein. 3.4.1 Die unter §3.4 genannte Regelung tritt außer Kraft, sofern man sich in einer WT-Situation befindet. Ein weiteres Verwenden von Privatfahrzeugen ist nach Beendigung der WT-Situation strikt untersagt. Definition einer WT-Situation unten den Waffentransportregeln zu entnehmen!
4. Verfolgung und Verhalten bei Wanteds 4.1 Die Staatsfraktionen dürfen Stell-Anträge ablehnen, wenn sich dieser nach dem ersten Stell-Antrag umentschieden hat (Fakestellung). 4.2 Die Staatsfraktionen dürfen Stell-Anträge weiters ablehnen, insofern sich ein Wanted innerhalb einer Kampfsituation stellt. 4.2a Die unter 4.2 genannte Regelung tritt außer Kraft, insofern die Kampfsituation seitens der Staatsfraktionen eingeleitet und seitens des Gesuchten noch nicht erwidert wurde. 4.3 Sonderfahrzeuge der Staatsfraktionen dürfen für den Einsatz bei Boden-Verfolgungen nur ab bestimmten Wantedleveln eingesetzt werden: - Seasparrow: Wantedlevel 10 - Panzer: Wantedlevel 11 - Hydra: Wantedlevel 11 - Hunter: Wantedlevel 12 4.3.1 Bei einer Versammlung von Wanteds ab zehn Straftätern dürfen die Sonderfahrzeuge ebenfalls verwendet werden. 4.3.2 Sollte ein Staatsfraktionsmitglied mit Sonderfahrzeug attackiert werden, so darf das Feuer mit dem Sonderfahrzeug erwidert werden.
5. Sonstige Regelungen: 5.1 Radarfallen für Geschwindigkeiten von "100 km/h" dürfen nur außerhalb von Autobahnen errichtet werden, Radarfallen für "150 km/h" nur auf Autobahnen selbst. 5.2 Radarfallen müssen zu anderen mobilen und Script- Radarfallen einen Minimalabstand von der Minimapreichweite aufweisen. 5.3 Die Staatsfraktionen dürfen sich nicht in Gangwar einmischen, des weiteren ist es lediglich dem FBI erlaubt, insofern diese scripttechnisch gekennzeichnet sind, sich in ein Bizfight einzumischen. 5.4 Das permanente oder langfristige Abriegeln der Waschstraßen und Pay N´Spray mit Blockaden oder Spikes ist untersagt! 5.5 Eingesperrte Personen dürfen keine Wanteds bekommen. 5.6 Die Staatsfraktionen dürfen nur dann im Knast auf Stäflinge schießen, wenn diese außerhalb der Zelle attackiert werden. 5.7 Die Army darf die unmittelbare Gefahrenzone um eine Bombe mit einer Anweisung evakuieren. Sollten Personen weiterhin in der Gefahrenzone bleiben, so dürfen diese bei Verbleiben nach einem fünfsekündigen Countdown außer Gefecht gesetzt werden.
Regelungen für die Terroristen (Organisationen nach § 14 (Fraktionsbestimmungen) - Absatz 4a)
1. Allgemeines 1.1 Mitglieder dieser Fraktion müssen einen Premium-Account besitzen. 1.2 Die Terroristen haben sich an die Waffentransportregeln zu halten!
2. Sprengmitteleinsatz 2.1 Das Nutzen/Auslösen von Sprengmitteln jeder Art ist neben den NoDM-Zonen ebenfalls verboten: 1. vor und in dem LSPD, 2. vor und in der Werbezentrale, 3. vor und in dem Kleidungsladen der LSPD Mall, 4. auf und im direkten Wirkungskreis von Events aller Art, 5. auf dem gesamten Knastgelände, im Interior und in deren Umkreis, 6. vor und in den Stadthallen, 7. bei der Festnahme und dem Abführen durch Beamte, 8. am Neulingsspawn, 9. bei sämtlichen Zollstationen, 10. im Gebiet der Raststätte an der Hochstraße zwischen LS und LV. 11. an allen Car-Terminals der San Andreas Abschlepp- und Pannendienst-Fraktion. 2.1.1 Auf dem gesamten Gelände der FBI-Base dürfen keine Fahrzeug- / Carbomben gelegt werden! 2.2 Der Einsatz von Sprengmitteln soll vorsichtig gegenüber den in der Umgebung befindlichen Zivilisten und Mitgliedern der NoDM-Fraktionen sein. 2.3 Mit dem Stellen dürfen die Terroristen als Wanted keine Sprengmittel gegen die Staatsfraktionen einsetzen. 2.3.1 Als Stellen wird die Eingabe des Befehl "/hup" als Wanted angesehen.
Regelungen für Terroristen und Staatsfraktionen (nach § 14 (Fraktionsbestimmungen) - Absatz 4a)
1. Verhalten bei Angriffen 1.1 Sind in Summe mindestens zehn Army- bzw. FBI-Beamte online, dürfen SAPD-Beamte nicht grundlos angegriffen werden. 1.2. Ausgenommen ist die Verteidigung, beziehungsweise der Angriff als Gesuchter (Wanted). 1.3 Sind in Summe weniger als zehn Army- bzw. FBI-Beamte online, gelten folgende Bedingungen für den Angriff der SAPD-Bediensteten: 1.3.1. Beiderseits darf ausschließlich mit der Desert Eagle angegriffen und gekämpft werden. 1.3.2 Aus dem Fahrzeug heraus (Drive By) und auf Fahrzeuge darf auch mit der Tec9, AK-47 & MP5 geschossen werden. 1.3.3. Die Beteiligung am Angriff muss ausgewogen sein. Dies setzt voraus, dass sich nicht mehr Terroristen wie SAPD-Mitglieder in unmittelbarer Umgebung an dem Angriff beteiligen. 1.3.4. Die unter (1.3.1), (1.3.2) und (1.3.3) genannten Regelungen werden unwirksam, sobald (ein) Member einer anderen Staatsfraktion involviert ist/sind. 1.4 Im Falle einer Fluchtsituation (als Wanted) und daraus entstandener Kampfsituation seitens des SAPDs, werden alle unter Absatz (1) genannten Regelungen unwirksam! 1.5 Sollte das SAPD in Überzahl die Terroristen angreifen, so ist es den Terroristen gestattet, sich mit jeder Waffe zu wehren.
Regelungen für die NoDM-Fraktionen (nach § 14 (Fraktionsbestimmungen) - Absatz 4a)
1. Deathmatch 1.1 Es ist allen Mitgliedern untersagt, Deathmatch in jeglicher Form auszuführen. 1.1.1 Das Töten anderer Personen ist untersagt. 1.2 NoDM-Fraktionen dürfen an Deathmatch Events und Paintball dennoch teilnehmen.
2. Verhalten bei Angriff durch andere User 2.1 Sollte ein Mitglied einer NoDM-Fraktion angegriffen werden, so ist direkte Verteidigung untersagt. 2.2 Das Melden von solchen Angreifern mit Beweißmaterialien oder via "/report" ist Pflicht. Der Angreifer wird nach Angaben durch die Serverregeln bestraft.
Regelungen für die Hitman (Organisationen nach § 14 (Fraktionsbestimmungen) - Absatz 4a)
1. Allgemeines 1.1 Die Fraktion Hitman ist keine DM-Fraktion im offenen Sinn. Ihnen wird das Töten nur durch oder aufgrund eines Auftrages oder eines Bankraubes erlaubt. Zuwiderhandlung wird mit einem Warn bestraft. 1.2 Mitglieder dürfen dennoch an Deathmatch Events oder Paintball teilnehmen. 1.3 Aufträge, die im Gangwar oder beim Erledigen des Waffentransportes insolviert sind, dürfen nicht angegriffen werden. 1.4 In NoDM-Zonen dürfen Hitmans erst nach 15 Minuten Wartezeit den Auftrag mit Messer angreifen.
2. Unshow-Regelungen 2.1 Das Töten eines Auftrags ist ausschließlich im Unshow Modus gestattet. 2.2 Der Unshow-Modus muss spätestens in Mini-Map Reichweite des derzeitigen Auftrages aktiviert werden. 2.3 Nach dem Erfolgreichem Kill seines Auftrages hat man wieder in den Show-Modus zurückzukehren.
Regelung für die Gangs & Mafien (nach § 14 (Fraktionsbestimmungen) - Absatz 4a)
1. Allgemeines 1.1 Alle Mitglieder sind dazu verpflichtet sich an den Ehrenkodex zu halten. 1.1.1 Der Ehrenkodex kann in Zusammenarbeit mit allen Leadern der betreffenden Fraktionen erneuert werden. 1.1.2 Die Administration ist bei Beschlussnahme eines neuen Ehrenkodexes zu informieren. Die Absegnung des neuen Kodex geschieht weiterhin über die Administration! 1.1.3 Die Gangs & Mafien haben sich an die Waffentransportregeln und an den Businessfightregeln zu halten!
2. Hauseigentum der Gangs 2.1 Es steht den Leitern der betreffenden Fraktion frei, den Eigentümer der Häuser in der eigenen Base zu bestimmen. 2.2 Sollte den Leitungen für den Erwerb eines Hauses eine Gegenleistung erbracht wurden sein, so muss diese bei Kündigung / Rauswurf aus dem Haus nach Entschädigungstabelle aus dem Handelsplatz erstattet werden.
3. Regelungen für den Ingame-Befehl "/fesseln" 3.1 Man darf in einer Kampfsituation nicht fesseln. 3.2 Man muss ein Lösegeld verlangen. 3.3 Es darf nur Schutzgeld zwischen 1 – 50.000$ verlangt werden. 3.3.1 Das Schutzgeld muss nach spätestens 15 Minuten verlangt werden. 3.4 Man darf eine Person maximal 30 Minuten fesseln. 3.5 Für eine Geiselnahme an ein Staatsfraktionsmitglied gibt es 6 Wanteds für den Geiselnehmer. Die Geisel selbst darf die Wanteds nicht verteilen. 3.6 Um Offline zu gehen, muss man einen Grund haben und hat dies dem Geiselnehmer zu erklären. 3.7 Bei einem Gangwar oder einem Businessfight ist das Fesseln untersagt. 3.8 Das Verschaffen von Vorteilen durch Fesseln, das Herbeiführen von fehlerhaften Ablaufprozessen durch Fesseln und das gegenseitige Fesseln sind in jeglicher Art verboten. 3.9 Das Fesseln bei Events ist strengstens untersagt. 3.10 Man darf die selbe Person nicht mehr als 1 mal am Tag fesseln. 3.11 Im Knast sowie in NoDM Zonen ist das Fesseln untersagt. 3.12 Asoziale Handlungen und Verhaltensweisen können nach Auslegung durch einen Admin auch bestraft werden. 3.13 Zivillisten, Mitglieder von Organisationen und No-Deathmatch Fraktionen dürfen nicht gefesselt werden. 3.14 Das Fesseln als Wanted ist nicht erlaubt. 3.15 AFK Fesseln ist verboten. Sprich wenn ein User AFK ist, darf dieser nicht gefesselt werden. 3.16 Nicht geregelte Fälle werden gemäß § 21 der Serverregeln behandelt.
4. Sonstiges 4.1 Hanfanbau ist nur auf nicht befestigtem Grund bzw. fruchtbaren Grünflächen oder Ackerflächen erlaubt. Zudem dürfen Hanfpflanzen nicht aufeinander oder ineinander platziert werden. 4.2 Mit dem Invite in eine der betreffenden Fraktion erklärt man sich zusätzlich zur Einhaltung des Ehrenkodex bereit.
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§ 1 (Allgemeine Umgangssprache) (1) Der freundliche und nette Umgang mit anderen Usern wird vorausgesetzt. (2) Beleidigungen sind untersagt. § 8 der Serverregeln gilt entsprechend.
§ 2 (Externe Links, IP-Adressen oder Ähnliches) (1) Es ist verboten über alle Mittel, die es im Forum gibt (Private Nachrichten, Eröffnen eines Threads, Gästebuch usw.), IP-Adressen oder Websites von anderen Spiele-Communitys zu verbreiten. (2) Das Verbreiten, Verweisen und Nachfragen von/nach schädlicher oder illegaler Software und Links - darunter auch Cracks, Cheats und Hacks - wird mit einer Forenverwarnung oder in schweren Fällen mit dem Ausschluss aus der Community bestraft. (2a) Das Stellen von Fragen zur Handhabung/Bedienung oder Installation von illegal bezogener Software und Dateien ist ebenfalls untersagt. (3) Das Verlinken von pornographischen, vulgären, illegalen oder anstößigen Seiten wird mit einem Forenwarn (3 Warnpunkte) geahndet. In besonders schweren Fällen auch mit dem Ausschluss aus der Community. (4) Das Verbreiten von sogenannten Reflinks (genutzt vor allem im Online-Marketingbereich, um Klicks zu erhalten und zählen zu können) ist verboten.
§ 3 (Forenbereiche und Vorlagen) (1) Jegliche Beiträge sind in den dafür vorgesehenen Forenbereich zu posten. (1a) Trifft das Thema des Beitrags in keinen Bereich zu nimmt man die „Laberecke“ im Unterforum "Verschiedenes". (2) Wenn in einer Forenkategorie Regeln oder Vorlagen vorhanden sind, hat man sich an diese zu halten. (2a) Regelungen und Vorlagen sind grundsätzlich als "wichtig" markiert. (2b) Eine Vorlage hat man korrekt und vollständig auszufüllen.
§ 4 (Beiträge) (1) Alle Beiträge sind mit Sinn zu posten. (2) Alle Beiträge die im Forum abgeschickt werden sind in Hochdeutsch zu schreiben. (3) Alle Beiträge, die „unnötig sind“, gelten als Spambeiträge und werden mit einer Forenverwarnung bestraft. (4) Die Renommee-Funktion für Beiträge ist für die Bewertung des Textes und seines Inhaltes gedacht. (4a) Kommentare oder Antworten zu dem Inhalt sind weiterhin in Diskussionsthreads zu besprechen und gehören nicht zu der Bewertung im Renommee-System. (4b) Das Ausnutzen des Renommee-Systems nach Absatz 4a oder das Bewerten eines Beitrages ohne ausreichende und sinnvolle Begründung ist verboten. (5) Man hat eine angemessene Schriftgröße und Schriftfarbe zu benutzen. (6) Das Posten von mehreren Antworten hintereinander ist verboten (Kurzdefinition: Doppelpost), hierfür gibt es den "Bearbeiten"-Button! (Ausgenommen organisationelle Themen in Fraktionsbereichen und für die Teammitglieder!) (6a) Ist ein Doppelpost durch einen Fehler des Internets aufgetreten, hat man es umgehend einem Teammitglied zu melden.
§ 5 (Account) (1) Bei Ausschluss aus dem Forum durch 6 Forenwarnpunkte oder Sperrung wird der Ingameaccount mitgebannt. (2) Die Accountregelungen stimmen mit den Ingameregelungen überein. Zu entnehmen sind diese aus § 1 der Serverregeln.
§ 6 (Teamspeak) (1) Die Regeln vom Teamspeakserver sind mit § 1 und 2 der Forenregeln gleichgestellt. (1a) Der handelnde Administrator kann bei Fehlverhalten selber über die Strafe entscheiden. (2) Der Mitschnitt sowie das Verbreiten von Teamspeak-Aufnahmen ohne Zustimmung aller am Gespräch beteiligten Personen ist verboten. Ein Verstoß wird ausnahmslos mit einem Accountban bestraft!
§ 7 (Galerie / Signatur / Benutzertitel / Profil) (1) In der Galerie sind nur Bilder hochzuladen, die auf unseren Plattformen / SA-MP Server entstanden sind. (1a) Bilder, die gleiche Situationen darstellen bzw. den gleichen Inhalt anzeigen, sollen nicht mehrfach hochgeladen werden. (1b) Es dürfen maximal drei Bilder hintereinander vom gleichen Nutzer hochgeladen werden. (2) Es ist untersagt Bilder,Videos oder Aufzeichnungen von anderen Personen ohne Erlaubnis der jeweiligen Person selber zu veröffentlichen, weiterzuleiten, zu verlinken oder zu verwenden. Bestrafung ist ein Ban (Teamspeak,Forum und auf dem Gameserver). (2a) Bilder von leicht bekleideten Personen sind im Forum komplett untersagt. (3) Signaturen sollen von der Länge möglichst kurz gehalten werden, eine Lösung wäre die Verwendung von so genannten Tab Menüs. (4) Signaturen dürfen maximal eine Grafik beinhalten, bei der Verwendung von Tab Menüs dürfen bis zu vier Grafiken verwendet werden, diese müssen allerdings auf die Tabs verteilt sein. (4a) Bilder in Signaturen dürfen nicht größer als 450*150 Pixel sein. (4b) Videos dürfen sich nur dann in einer Signatur wiederfinden, wenn diese durch das Tab Menü eingebunden werden und sich nicht auf den ersten Tab befinden. (5) Im individuellen Benutzertitel sind nur Dinge über Life of German zu schreiben (Level, Fraktion, Rang, Beruf oder Ähnliches). (5a) Der Benutzertitel darf maximal vier Zeilen lang sein. (6) Im Profil dürfen maximal drei Nationalitäten angegeben werden, die Nationalitäten sollen bei Angabe wahrheitsgemäß sein.
§ 8 (Sonstiges) (1) Im Hangmanspiel ist ein normaler Tipp abzugeben und nicht mit Punkten oder ähnlichem auszufüllen. Außerdem muss das Wort, das man erraten soll ein normales deutsches Wort sein. (2) Diskussionen und Informationen bezüglich anderer Spiele sind im dafür vorgesehenen Bereich unter "Spiele" in der Oberkategorie "Community & Lifestyle" zu posten. (3) Der Button "Bedanken" ist zu verwenden, wenn man die selbe Meinung wie ein Nutzer vertritt, man jemanden Recht geben möchte oder man sich für einen Beitrag bedanken möchte. (4) § 23 (Schlussbestimmungen) der Server (inGame) Regeln sind für Forum- und TeamSpeak-Regeln ebenfalls gültig und übereinstimmend.
§ 1 (Account) (1) Ein Account hat auch nur eine/n Besitzer/in und darf lediglich von dieser Person genutzt und verwaltet werden. (2) Die Weitergabe von Accountdaten oder des gesamten Accounts ist verboten. (2a) Ausnahmen des Absatzes 2 sind möglich, wenn für diesen Handel zuvor die Erlaubnis von Comet eingeholt wurde. (3) Jeder ist für seinen Account selbst verantwortlich, das heißt Missbrauch durch Dritte entlastet nicht von Strafen. Passwörter sind geheim zu halten. (4) Bestrafungen, die dem ehemaligen Nutzer des Accounts zustehen, werden dennoch geltend gemacht. (5) Das Einrichten von sogenannten "Doppel-" oder "Multiaccounts" ist verboten. Beim Auffinden solcher Fälle werden alle betroffenen Accounts gebannt/gelöscht. (6) Sollten mehrere Spieler eine gemeinsame Leitung in Anspruch nehmen und damit die selbe IP Adresse haben, muss man sich in die dafür vorgesehene Liste im Diskussionsbereich eintragen. (7) Sollte ein Datenverlust durch Serverprobleme jeder Art verursacht werden, wird von grundauf nichts ersetzt. (7a) Da es leider immer wieder zu Missverständnissen oder Problemen kommt, sind Erstattungen aufgrund des Casinos oder des Paintball komplett ausgeschlossen. (7b) Einige Erstattungen benötigen als Grundlage einen eindeutigen Beweis seitens des Users. Als eindeutiger Beweis gelten Videoaufnahmen oder Screens der relevanten Daten. Der Hintergrund darf aus möglichen Fälschungsgründen nicht schwarz sein, das heißt die Transparenz der Informationsboxen muss erkenntlich sein. (8 ) Die Nutzernamen von einem User sollen auf allen Ebenen von Life of German identisch in Schrift und Form sein. (8a) Auf dem TeamSpeak - Server darf eine andere aber gut lesbare Schriftart gewählt werden.
§ 2 (Bestrafungen: Bann/Warn/Entbann) (1) Alle Ahndungen und Bestrafungen werden durch die Administration erhoben. Die Administration richtet sich bei ihren Entscheidungen nach einem internen Regelwerk. (2) Mündliche oder schriftliche Ermahnungen können in Sonderfällen oder bei leichten Vergehen vergeben werden. (3) Timebanns verlieren ihre Wirkung mit dem Ablauf der festgelegten Zeit der Bannung. In Fällen der Fehlbannung, kann der Admin den Timebann rückgängig machen. (4) Warns gelten für immer. Sie sind nicht aufzuheben, solange nicht die Unrechtmäßigkeit des Warns innerhalb von vier Wochen festgestellt wurde. (4a) In unserem Control Panel ist es möglich nach Ablauf von sechs Monaten (nach Vergabe) einen Warn freizukaufen. (5) Accountbanns gelten für immer. Sie sind nicht aufzuheben solange nicht die Unrechtmäßigkeit des Banns innerhalb von vier Wochen festgestellt wurde. (6) Stammbanns oder auch Permanentbanns gelten für immer. Bei dieser Art der Bannung wird es dem Spieler unmöglich gemacht, einen neuen Account zu erstellen. (6a) Sollte es dem Spieler doch gelingen einen neuen Account zu erstellen kann der Account von einem Administrator ohne weitere Begründungen gesperrt werden.
§ 3 (Cheating) (1) Unter Cheating versteht man die Beeinflussung des Spielverlaufes in einer nicht dem gewöhnlichen Verlauf entsprechenden Weise mithilfe vom Spiel gegeben Möglichkeiten oder externen Programmen. (2) Cheaten wird mit einem permanenten Bann bestraft. (3) Das Nutzen von Bots oder das permanente Drücken von Tasten jeder Art (Anti-AFK-Maßnahmen) ist nicht gestattet. (4) Es ist Pflicht eines jeden Users, Cheater oder User mit Anti AFK-Maßnahmen direkt per Quick-Report zu melden. (5) Sollte man einen Cheater decken oder die erbrachten Vorteile ausnutzen, so wird man ebenfalls für die Mittäterschaft gebannt.
§ 4 (Bugs/Bugusing) (1) Unter Bugusing versteht man das Ausnutzen von Programm- oder Scriptfehlern. Dabei ist es unerheblich, ob sich ein direkter Vorteil für den Spieler oder eines Dritten ergibt. (2) Es ist die Pflicht eines jeden Users, Bugs im Bugtracker zu melden. (3) Das permanente Nutzen der Eingabetaste bei Ein- / Ausgängen oder sonstigen Portbefehlen ist unzulässig, da man in gewisser Weise unerreichbar für andere User ist. (4) Sollten User dem Einfluss des so genannten "Timebug" unterliegen, sind diese im Chat klar und eindeutig sofortig darüber in Kenntniss zu setzen. (4a) Das Ausnutzen oder Weiterspielen mit dem Timebug ist nicht erlaubt. Der betreffende User hat seine Tätigkeiten sofort einzustellen und Mitspieler um einen Report zu erbitten. (4b) Sollte eine Offline-Flucht eindeutig ausgeschlossen werden können, so darf der User auf eigene Verantwortung selbsständig reloggen. (5) Es ist verboten sich im Paintball zusammen zutun oder sich gegenseitig abschießen zu lassen, um schneller Skill zu bekommen. (6) Das Abbrechen oder Ausnutzen von Animationen, um Schaden zu vermindern, ist verboten. (6a) Der Animationsabbruch beim Brennen eines Spielers wird als Buguse bezeichnet! Als Ausnahme gilt der Animationsabbruch durch den Befehl "/lay". (7) Das Umgehen des Spawnschutzsystems, indem Usern oder deren Fahrzeuge trotz der ersichtlichen Kennzeichnung Schaden zugefügt wird, ist verboten. (8) Das Nutzen der von dem Spiel oder dem Script gegebenen Möglichkeit für unreale Tätigkeiten, wie das (Ver-)Schieben von Booten auf festem Boden, sind untersagt.
§ 5 (Modifikationen am Spiel) (1) Modifikationen am Spiel sind insbesondere Cleomods und Mods, die den normalen Spielablauf beeinflussen. (1a) Das Ausnutzen bzw. das schadhafte oder vorteilhafte Nutzen solcher Mods wird mit einem Bann bestraft. (2) Das Einfügen von Maps / Objekten ist grundsätzlich verboten und wird wie Cheating angesehen. (2a) Als generelle Ausnahme zählt der LoG-Updater, alle darin enthaltenen Modifikationen sind grundsätzlich erlaubt. (3) Grundsätzlich verbotene Modifikationen sind aufgrund von diversen Nebenfunktionen: 1. der Parkourmod 2. der Emergency Light Mod 3. Cam-Hack (darf jedoch mit Sondererlaubnis der Administration genutzt werden!)
§ 6 (Offline-Flucht/AFK-Flucht) (1) Unter Offline Flucht versteht man das Beenden der Verbindung zum Server in Situationen, die in erster Linie nachteilhaft für andere User sind. (2) Unter AFK-Flucht versteht man das Aufrufen des Spielmenüs oder das Wechseln auf den Desktop in Situationen, die in erster Linie nachteilhaft für andere User sind. (3) Sollte man einen Crash oder Timeout während des Spielverlaufes bekommen, so hat man sich in folgenden Situationen bei der betreffenden Fraktion nach erneuten Login zu stellen: 1. Verfolgung durch die Staatsfraktionen 2. Geiselnahme durch Gang oder Mafia 3. Kampfsituation mit einem Kopfgeldjäger (Hitman)
§ 7 (Serverwerbung) (1) Das Werben für andere SAMP-Server sowie das Verbreiten von externen IP-Adressen wird mit einem permanenten Bann bestraft. (2) Das Werben für Life of German im Bereich anderer SAMP-Server ist ebenfalls verboten. Verstoß wird mit einem permanenten Bann bestraft.
§ 8 (Beleidigungen, Provokation und Rassismus) (1) Beleidigungen und vor allem Drohungen sind strikt untersagt! (2) Jegliche Art von Rassismus (Ausländerfeindlichkeit), Nationalsozialismus, Deutschfeindlichkeit und Feindlichkeiten gegen bestimmte ethnische, ideologische oder religiöse Gruppierungen wird mit einem permanenten Bann bestraft. (2a) Späße und Witze werden dem gleichgestellt. (3) Abkürzungen von Beleidigungen oder Ähnlichem werden immer mit der belastendsten Auslegung und der dementsprechenden Strafe geahndet. (4) Mobbing und Provokationen sind strikt untersagt. (5) Ausfallende Diskussionen über Religionen, sonstige Weltanschauungen sowie politische Handlungsrichtungen und große Meinungsvertreter sind untersagt.
§ 9 (Betrug) (1) Betrügereien und das Hintergehen im reellen Verhältnis sind auf jede Art untersagt. (2) Es wird allen Usern empfohlen, sämtliche Auktionen / Transaktionen aus Sicherheitsgründen in der Börse zu verkaufen. (3) Das Anbieten,Abwickeln oder Verhandeln über CP-Shop-Inhalte (PA+, LoG-Points,...) darf aufgrund massiven Betruges nicht inGame vollzogen werden.
§ 10 (Kampfsituation) (1) Eine Kampfsituation beginnt mit dem gerichteten Zielen auf eine Person. (1a) Ausgenommen davon ist die Schussbereitschaft der Staatsfraktionen auf Wanteds. (1b) Diese ist erst vorbei, wenn alle Feinde außerhalb der Minimap / des Radars sind oder getötet wurden. (2) Das Heilen, das Anlegen einer Weste, sowie das Betreten von Fraktionsinteriors in der direkten Kampfsituation oder als Mitwirkender eines Kampfes ist grundsätzlich verboten. (2a) Ausnahmen sind die Snack-/Getränkeautomaten außerhalb von Fraktionsbasen, an denen man sich healen darf. (3) Das Betreten von Interior während einer Kampfsituation ist untersagt. Davon ausgenommen ist das Betreten von Interior, die ohne den Ladebildschirm bzw. ohne scripttechnische Teleportation betreten werden können. (4) Während einer Kampfsituation darf man keine NoDM-Zonen betreten!
§ 11 (Deathmatch) (1) Unter Deathmatch (DM/SDM) ist das sinnlose Angreifen oder Töten von Dritten zu verstehen. (2) Die Mitglieder der neutralen / NoDM - Fraktionen und Neulinge (entspricht Level 1-3) dürfen außerhalb von Adminevents oder Paintball nicht getötet oder angegriffen werden. (3) Jede Form von unerlaubtem DM während Events ist untersagt. (4) Deathmatch (Töten, Angreifen) ist grundsätzlich verboten: 1. an den Krankenhäusern in Los Santos und Las Venturas, 2. an den Neulingsspawns in LS (Italiener) 3. vor und in den Stadthallen 4. im Gebiet der Raststätte an der Hochstraße zwischen LS und LV 5. vor und im Casino 6. vor der Paintballarena 7. auf dem Gelände und im Gebäude des Sunrise Twin Tower II am Burger Shot North 8. auf dem Gelände der LV Kirche 10. auf dem Gelände der Verona- / LS- Mall 11. im Interior des Funkturms bei der Hochstraße zwischen LS und LV 12. am Angelpier am Los Santos Beach (4a) Weitere No-DM Zonen gemäß Absatz 5 gibt es nur dann, wenn diese inGame mit einem Schriftzug über der Minimap markiert sind. (4b) Alle betretbaren Interior innerhalb dieser NoDM-Zonen unterliegen ebenfalls den NoDM-Zonen-Bestimmungen! (5) Das Angreifen von Beamten in einer Gruppe mehr als zwei Mal am Tag ist verboten. Diese Regelung bezieht sich auf eine einzelne Person. So ist es jedem gestattet an einem Gruppenangriff zwei Mal am Tag als einzelne Person teilzunehmen. (6) Wanteds dürfen in NoDM-Zonen nicht zuerst attackieren! Diese dürfen sich erst verteidigen, wenn die Staatsfraktionen angegriffen haben. (7) Das Nutzen bzw. Mitfahren bei Bots ist als Wanted untersagt.
§ 12 (Drive-By) (1) Drive-By ist auf unserem Server nicht erlaubt, darunter versteht man: 1. das Schießen aus einem Fahrzeug als Fahrer, 2. das Töten eines Dritten mit den Rotoren eines Flugobjektes als Fahrzeugführer, 3. das Totparken eines Dritten als Fahrer oder direkter Verursacher, 4. das Anrichten eines nicht unerheblichen Schadens an einen Dritten durch ein Fahrzeug als Fahrzeugführer.
§ 13 (Spam und Sprachgebrauch) (1) Spam, also das übermässige Schreiben von unnötigen Informationen, ist verboten. (1a) Darunter fällt auch das Ausnutzen der "/werben" und "/gruppe" Funktionen! (2) „/report“ ist ausschließlich für Fragen und Probleme gedacht, Spam oder der Missbrauch der „Reportfunktion“ ist untersagt. (3) Das Verwenden von Fremdsprachen, ausgenommen der Weltsprache (Englisch), ist auf unserem Server verboten.
§ 14 (Fraktionsbestimmungen) (1) Fraktionsleitungen haben sich an die im internen Leaderbereich definierten Grundsätze zu halten. (2) Für Leaderangelegenheiten sind in erster Linie Comet und Passy zuständig, in ihrer Abwesenheit übernehmen die 1337 Admins vertretend. (3) Mitglieder der Fraktion Hitman dürfen erst dann attackiert oder getötet werden, wenn ein Angriff des Hitman die Kampfsituation zuvor eingeleitet hat oder der Hitman in eine Base eindringt. (4) Die Fraktionen werden in folgende Kategorien eingeteilt: 1. Staatsfraktionen (SAPD, FBI , Army) 2. Gangs & Mafien (FrontYard Ballas, Grove Street, Triaden, Russen Mafia, Yakuza) 3. Neutrale / NoDM - Fraktionen (SA Abschlepp- und Pannendienst,Trucker, News Reporter, Sanitäter) 4. Organisationen (Hitmans, Terroristen) (4a) Jede Kategorie verfügt über eine getrennte Regelsammlung, an denen sich die Mitglieder zu halten haben. Die Kategorienregeln sind unter dem Menüpunkt "Fraktionsrelevante Regeln" zu finden! (5) Mit dem Invite in eine Fraktion akzeptiert man automatisch die Kategorienregeln und die Fraktionsregeln. (6) User, die von den SAAP Mitgliedern zur Zeit bedient werden, dürfen nicht attackiert werden. Diese Regelung wird aufgehoben, wenn dieser User zuerst angreift. (7) Die Beeinflussung der Gangswars ist nur den beiden betreffenden Fraktionen erlaubt. Außenstehende dürfen keinerlei Einfluss ausüben.
§ 15 (Beschwerdebestimmungen) (1) Die Regelungen dieses Paragraphen finden nur bei Beschwerden, die bei der Administation eingereicht werden, Anwendung. (2) Nur Täter und Opfer sind berechtigt zu schreiben. (2a) Ausnahme sind Zeugen, die bei der Beschwerde mit Screenshots / Videos weiterhelfen können. (3) Beschwerden werden grundsätzlich nur mit unzensierten Materialien angenommen. (3a) Datum und Uhrzeit sind immer notwendig, dafür muss die Infobox, die mit Alt + Leertaste aktiviert werden kann, sichtbar sein! (4) Augenzeugen können nur Administratoren und Supporter (außerhalb der Probezeit) sein. (5) Der Beschwerdetext ist in Hochdeutsch zu verfassen. Dabei ist auf die deutsche Rechtschreibung und Grammatik Wert zu legen. (6) Beschwerden müssen innerhalb von 72 Stunden (drei Tage) nach Vergehen eingereicht werden, ansonsten verlieren diese ihre Wirkung. (6a) Ausgenommen hiervon sind Beschwerden, die schwere Regelbrüche, wie Cheating, darstellen. Dabei unterliegt es der Administration diese Ausnahme zu gewähren.
§ 16 (Sonstige Bestimmungen) (1) Um Zeit für das Supporten von Usern zu gewinnen, ist das Lesen der Themen im oberen "Informationsbereich" im Forum Pflicht. (2) Der Strafkatalog definiert die gesetzlich simmulierten Regeln auf Life of German, die für alle User geltend sind.
§ 17 (Premiumaccount / Premium Plus Account / LoG-Points) (1) Alle Belange stehen unter dem Vorbehalt von [LoG]Codename und sind nur mit ihm zu besprechen. Dies gilt nicht für allgemeine Fragen. (2) Informationen und Bestimmungen sind der AGB von Life of German zu entnehmen!
§ 18 (Inaktivität) (1) Man gilt als inaktiv nach zwei Wochen, in denen man nicht auf dem Server online war. Abmeldungen entbinden nicht von dieser Regelung. (2) Nach ganzen zwei Monaten Inaktivität ohne Abmeldung im Control Panel wird der Useraccount unwiderruflich gelöscht. (3) Hausbesitzer unter einem 14-tägigen Tagesdurchschnitt von 0,5 Stunden und Businessbesitzer unter 1,5 Stunden können ihre Immobilien aufgrund zu geringer Aktivität durch die Administration ohne Benachrichtigung entzogen bekommen. Abmeldungen entbinden nicht von dieser Regel!
§ 19 (Administratoren/Supporter/Moderatoren) (1) Administratoren sind den Usern gegenüber stets weisungsbefugt. Bei den Supportern und Moderatoren gelten Ausnahmen in Hinsicht auf ihre konkreten Aufgabenbereiche. (2) Administratoren und Supporter erreicht man auf dem Server mit "/report". Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich bei dem Anliegen um eine allgemeine Frage oder um eine Cheatermeldung und sonstiges handelt. (3) Administratoren erkennt man an dem "[LoG]"-Tag vor dem Namen.
§ 20 (Handel) (1) Es ist verboten Verkaufsangebote in jeglicher Art zu machen. Dies gilt besonders für Hehlerware. (2) Ausgenommen sind inGame Angelegenheiten. (3) Verträge, die unter den Usern abgeschlossen werden, gelten auch nur für diese. Life of German wird nicht zur Vertragspartei, weil der Handel auf Ebenen des Servers statt fand. Life of German haftet nicht. (4) Insbesondere ist die Weitergabe von Guthabencodes, wie zum Beispiel Paysafecard-Codes, untersagt. (4a) Sollten diese Codes für den Erwerb von LoG-Shop-Inhalten verwendet werden, so muss der Code und damit die Bestellung über den ursprünglichen Code-Eigentümer im Control Panel eingegeben werden. Dem Erwerber ist dieser Code nicht mitzuteilen.
§ 21 (Handeln gemäß Treu und Glauben) (1) Fälle, die dieses Regelwerk nicht regelt oder wenn besondere Umstände eine normale Ausführung des Regelwerkes nicht zulassen, werden gemäß Treu und Glauben der guten Sitten und dem ordentlichen Rechtsgefühl entschieden.
§ 22 (Vehicle Bestimmungen) (1) Dieser Paragraph betrifft den Gebrauch von Automobile, Krafträder, Lastkraftwagen, Boote, Helikopter und Flugzeuge auf unserem Server. (2) Als Halten wird das Stehen des Vehicles auf einer Position bezeichnet. (3) Als Parken wird das Halten über einer Minute oder das Verlassen des Vehicles als Fahrzeugführer bezeichnet. (4a) Automobile, Krafträder und Lastkraftwagen, die nicht auf folgenden Positionen geparkt sind, werden mit Gebühr abgeschleppt. 1. Parkflächen / Parkplätze 2. Seitenstreifen 3. An wenig befahrenen Straßen (Nebenstraßen) dürfen Fahrzeug am Straßenrand geparkt werden (maximal 1/3 der Wagenbreite auf der Straße), insofern keine Parkfläche in unmittelbarer Nähe frei ist und das Fahrzeug verschlossen wird. (4b) Helikopter müssen an folgenden Positionen geparkt werden: 1. Helikopterlandeflächen 2. Flughäfen (LS, LV, SF, Flugschule), jedoch nicht auf den Flugbahnen. 3. Auf Grundstücke mit Erlaubnis des Immobilienbesitzers. (4c) Flugzeuge müssen an folgenden Positionen geparkt werden: 1. An Flughäfen (LS, LV, SF, Flugschule), jedoch nicht auf den Flugbahnen. 2. Auf privaten Landebahnen mit der Erlaubnis des Immobilienbesitzers. (5) Ein Verstoß gegen Absatz 4b oder 4c wird erstmalig mit einer Ermahnung bestraft. (6) Das Schieben oder Bewegen geparkter Fahrzeuge ist mit allen Mitteln verboten. (6a) Nur der San Andreas Abschlepp- und Pannendienst darf geparkte Fahrzeuge bewegen. (6b) Eigene Fahrzeuge dürfen geschoben / bewegt werden. (6c) Sollte ein Fahrzeug eine Einfahrt blockieren und keine andere Möglichkeit für Betreten des gewünschten Geländes bestehen, darf das Fahrzeug neben den Eingang verschoben werden. (6d) Hausbesitzer dürfen auf ihrem Grundstück geparkte Fahrzeuge abschleppen lassen, insofern der Fahrzeugbesitzer kein Mieter ist. (7) Mit Jobfahrzeuge und Mietfahrzeuge dürfen keine anderen Fahrzeuge gerammt werden. (8) Es ist verboten das Schadensystem von SA:MP auszunutzen, indem man als Fahrer in ein fremdes Fahrzeug einsteigt und mit anderen Mitspielern dann auf das Fahrzeug mutwillig schießt. (9) Das Stehen und gleichzeitige Schießen auf einem Vehicle ist verboten. (9a) Als Ausnahme gelten Boote, von denen aus aber nur auf schwimmende User geschossen werden darf. (9b) Das Vehicle "Vortex" zählt auf dem Land als gewöhnliches Fahrzeug (Autoschein benötigt) und auf dem Wasser als Boot (Bootschein benötigt). Carsurfing ist mit dem Vortex auf dem Land verboten.
§ 23 (Schlussbestimmungen) (1) Änderungen werden sich vorbehalten. (2) Dieses Regelwerk tritt mit dem Tag seiner Verkündung in Kraft. (3) Sollten einzelne Regeln und Bestimmungen nicht durchführbar oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Regeln und Bestimmungen davon unberührt und wirksam. Darüber hinaus gelten für Regellücken und ungeregelte Fälle entsprechend § 21 (Handeln gemäß Treu und Glauben).